Bootshaus-und Gelände Nutzung (Stand 2023)

1. Für alle Mitglieder des NSV– Abt. Kanu, gibt es keine Zutritts- und Aufenthaltsbeschränkungen zum Vereinsgelände und dem Bootshaus. (Dies gilt nicht bei terminlichen   Vereinbarungen laut Terminkalender wenn das Gelände reserviert ist). Es ist allen Mitgliedern die Möglichkeit gegeben,  sich bei gegenseitiger Rücksichtnahme zu entspannen, zu erholen und einer sportlichen Betätigung nachzugehen. Jedes Mitglied ist verpflichtet dazu beizutragen, dass auf dem Vereinsgelände sowie im Bootshaus Ordnung und Sauberkeit herrscht, anfallender Müll ist selbst zu entsorgen.

2. Kraftfahrzeuge sind so zu parken, dass die Zufahrten zu den freien Parkplätzen gewährleistet sind. Dabei ist zu beachten, dass keiner beim Ein- und Ausparken behindert wird. Parken ist je nach Kapazität und Platzverhältnissen auf dem Vereinsgelände erlaubt. Vereinsmitglieder haben gegenüber Gästen einen Vorrecht. Gäste werden bei Platzmangel gebeten ihre Fahrzeuge außerhalb abzustellen.

3. Haustiere sind auf dem gesamten Vereinsgelände nicht gestattet.

4. Das betreten der Bootslagerhalle ist nur Vereinsmitgliedern gestattet. An den angesetzten Arbeitseinsätzen ist grundsätzlich teilzunehmen.  Alle Vereinsmitglieder haben mindestens 15- Arbeitsstunden im laufenden Jahr zu leisten.

5. Den Vereinsmitgliedern NSV Abt. Kanu ist es gestattet, Gäste mitzubringen, sie  sind aber für ihre Gäste verantwortlich. Für Gäste wird im Schadensfall vom Verein grundsätzlich keine Haftung übernommen. In der Zeit vom 15.06. bis 15.09. ist für jedes Vereinsmitglied nur max. eine Gast gestattet, Ausnahmen hiervon regelt der Vorstand, die Abrechnung der Gäste erfolgt nach der Gebührenordnung.

6. Veranstaltungen in den Monaten Juni bis August , mit Ausnahme der Geburtstage von Vereinsmitgliedern, sind nicht gestattet. Ausnahmen hiervon regelt der Vorstand. Alle Veranstaltungen  sind 4 Wochen vorher beim Vorstand anzumelden und in den Terminkalender einzutragen. Das Bootshaus sowie das Vereinsgelände sind in einem ordentlichen und gereinigten Zustand am nächsten Tag bis 12:00 zu verlassen. Eventuell entstandene Schäden sind dem Vorstand anzuzeigen.

7. Bootshausschlüssel dürfen nicht an fremde Personen weitergegeben werden. Ausnahmen regelt der Vorstand. Das Eingangstor ist generell verschlossen zu halten. 

8. Beim Verlassen des Vereinsgeländes sind alle elektrischen Geräte vom Netz zu trennen, alle Türen, Tore und Fenster sicher zu verschließen.

9. Das Baden und die Bootsteigbenutzung durch die Vereinsmitglieder und Gäste erfolgt auf eigene Gefahr.

10. Alle Fahrten mit dem Kanu sind im Fahrtenbuch nachzuweisen. Das Befahren der Kiesgewässer unter 12 °C Wassertemperatur sollte nur mit Schwimmwesten erfolgen. Für Kinder unter 16 Jahren ist das Tragen von Schwimmwesten immer Pflicht. Kanu- Anfänger, Ungeübte und Kinder sollten sich nur im Uferbereich (ca. 30m) aufhalten. 

11. Alle privaten Boote und Ausrüstungen sind mit Namen des Besitzers zu kennzeichnen. Jedes Vereinsmitglied darf max. 1 Boot  bzw. ähnliche Sportgeräte in der  Bootslagerhalle lagern.  Generell ist das Einlagern von Booten nur mit den Vorstandsvorsitzenden abzustimmen.

12. Vereinseigene Boote, Ausrüstungen und das Inventar sind pfleglich zu behandeln und nach der Benutzung zu reinigen. Die Boote sind nach dem Reinigen wieder zu komplettieren. Defekte sind sofort dem Vorstand zu melden. Reservierungen und Mitnahme von Booten und Bootszubehör sind generell im Kalender einzutragen und im Fahrtenbuch zu dokumentieren.

13. Bei Feststellung eines Einbruches  in das Vereinsgelände oder Gebäude ist die Polizei und der Vorstand zu informieren. Zur Spurensicherung darf nichts verändert werden.

14. Das Betreten der Klärgrubenabdeckung ist verboten. Eltern haften für ihre Kinder (Lebensgefahr!).

15. Für Lagerfeuer darf nur die vorgesehene Feuerstelle benutzt werden. Eimer mit Löschwasser sind bereit zu halten, bei Verlassen des Feuers Ist dieses abzulöschen und die Feuerstelle bzw. Feuerkörbe zu reinigen.

16. Bei der Nutzung des Kamins ist äußerste Sorgfalt geboten, Achtung Brandgefahr. Zum Öffnen des geheizten Kamins sind feuerfeste Handschuhe zu tragen!  Nach Benutzung und Abkühlung des Kamins, ist dieser zu säubern und die Asche zu entsorgen.

17. Bei Eintritt der Frostperiode sind alle Wasserleitungen zu entleeren, die Siphons der Toilettenbecken , Dusche, Waschbecken und der Spüle mit Frostschutzmittel auf zu füllen. Verantwortlich ist der Vorstand.

18. Im Vereinsgebäude herrscht generelles Rauchverbot.

19. Die Gebührenordnung ist Bestandteil der Bootshausordnung.

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